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FAQ
Bei Produkten, denen wir Alkohol zusetzen (z. B. in Form alkoholischer Getränke wie Eierlikör), wird dieser Alkohol im Rahmen der Zutatenliste aufgeführt und in der Regel durch eine Ergänzung des Produktnamens hervorgehoben.
Bei Aromen kann als Trägerstoff Ethanol (Alkohol) verwendet werden. Aromen werden im Rahmen der Zutatenliste aufgeführt. Der Einsatz von Aromen in unseren Produkten ist sehr begrenzt.
Wir deklarieren die verwendeten Zutaten als Einzelrohstoffe entsprechend der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV).
Fruchtsäfte können mit Gelatine geklärt sein. Diese Fruchtsäfte finden Einsatz in Gelees und Fruchtaufstrichen, was der Zutatenliste entnommen werden kann.
Das Geliermittel Pektin ist rein pflanzlicher Herkunft (Zitrusfrüchte und Apfel).
Der von uns verwendete Zucker wird NICHT mit Tierkohle raffiniert.
Für Konfitürenetiketten werden i. d. R. kaseinhaltige Kleber verwendet. Bei den gesleevten (kunststoffummantelten) Frühstücks-Konfitüre-Bechern werden diese Klebstoffe nicht verwendet.
Produkte mit Magermilchpulver oder Vollmilchpulver, Laktose, Honig oder Eierlikör in der Zutatenliste (z. B. süße Cremes und schokolierte Flakes) enthalten Bestandteile tierischer Herkunft.
Für die gesamte Lebensmittelindustrie gelten gemäß der EU-Verordnung 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung oder LMIV) verbindliche Kennzeichnungsregeln für bestimmte Allergene. Es gibt 14 Hauptallergene, die stets bei der Kennzeichnung eines Produktes im Rahmen der Zutatenliste (hervorgehoben) mit anzugeben sind, wenn sie darin als Zutaten enthalten sind.
Darüber hinaus hat das Haus Zentis entschieden, einen möglichen unbeabsichtigten Eintrag mit diesen o.g. Allergenen durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden oder, falls dies nicht möglich ist, die Allergene gegebenenfalls zu kennzeichnen.
Zu diesem Zweck hat die Firma Zentis ein Allergenmanagement aufgebaut, das den Umgang mit allergenen Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten von der Beschaffung bis zur Auslieferung zum Kunden im Detail beschreibt und regelt. Im Rahmen dieses Allergenmanagements festgestellte, mögliche Kreuzkontaminationen mit Allergenen werden im Rahmen einer zusätzlichen Kennzeichnung auf den Produkten angegeben, z. B. „kann Schalenfrüchte enthalten“.
Der Gesetzgeber hat in der Konfitüren-Verordnung genau die Begriffe „Marmelade“ und „Konfitüre“ definiert. Als „Marmelade“ dürfen sich heute nur noch industriell gefertigte süße Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten (weil die Frucht z. B. von einer Orange nach dem Kochprozess nicht mehr als Frucht erkennbar ist) sowie von Hausfrauen selbst eingekochte Früchte bezeichnen. Konfitüre wird von Marmelade hauptsächlich durch ihren Fruchtgehalt und erkennbare Fruchtstücke unterschieden. Wir bei Zentis stellen für das Endverbrauchergeschäft nur Konfitüren und Gelee extra sowie Fruchtaufstriche her.
Der angegebene Zuckergehalt kann nicht mit dem Fruchtgehalt addiert werden, um auf 100g zu kommen. Bei der Angabe von 63g Zucker handelt es sich um den Gesamtzuckergehalt der Konfitüre, der sich aus dem zugegebenen Zucker und dem durchschnittlich in der entsprechenden Frucht enthaltenen Fruchtzucker zusammensetzt. Weiterhin enthalten Früchte oder andere eingesetzte Zutaten Wasser, was beim Kochprozess verdampft.
Für die Herstellung von 100 Gramm des Produktes werden entsprechend der Kennzeichnung über 100% Frucht, bezogen auf das Endprodukt, eingesetzt. Diese wird mit den Rezepturbestandteilen gekocht. Durch Feuchtigkeitsentzug wird der Fruchtanteil reduziert, bis alle Parameter der Produktspezifikation erfüllt sind.
Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gelten für Diabetiker die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung. Demnach sind spezielle Nahrungsmittel, in denen etwa Zucker durch Fruktose ersetzt wird, für Diabetiker nicht erforderlich. Aus diesem Grund entfällt gemäß aktueller Diätverordnung ab Oktober 2012 die Bezeichnung „Diät“ für alle Lebensmittel, d.h. klassische „Diät“-Produkte dürfen zukünftig nicht mehr angeboten werden. Insbesondere im Bereich Konfitüre bieten kalorienreduzierte Konfitüren eine Alternative für diejenigen, die auf Produkte mit reduziertem Kristallzuckeranteil nicht verzichten möchten.
Als „light“ oder „kalorienreduziert“ darf eine Konfitüre dann bezeichnet werden, wenn ihr Brennwert gegenüber einer herkömmlichen Konfitüre um mindestens 30 Prozent reduziert ist. Der Kristallzuckeranteil wird dabei vollständig oder zum Teil durch Fruchtzucker und/oder andere Zuckeraustausch- und Süßstoffe ersetzt.
Leider ist es nicht möglich, dass jedes Produkt das exakt gleiche Gewicht hat.
Die Herstellung von Lebensmitteln unterliegt immer auch natürlichen Schwankungen im Produktionsprozess. Diese Schwankungen sind nicht zu vermeiden und deshalb auch vom Gesetzgeber geregelt. Dieser schreibt in der Fertigpackungsverordnung vor, dass die Produkte die Nennfüllmenge (z. B. 200g-Becher) im statistischen Mittel nicht unterschreiten dürfen, und legt hier auch die tolerierbaren Minusabweichungen fest, die beim einzelnen Artikel nicht überschritten werden dürfen. Um dies zu gewährleisten, hat Zentis eine statistische Gewichtskontrolle mit Hilfe geeichter Waagen in den Produktionsprozess implementiert.
GDA bedeutet Guideline Daily Amounts. Übersetzt heißt dies: Richtwert für die tägliche Nährstoffzufuhr. Der Richtwert für die tägliche Nährstoffzufuhr (GDA) beruht auf Empfehlungen eines internationalen wissenschaftlichen Gremiums. GDAs sind Richtwerte für den durchschnittlichen Tagesbedarf von gesunden Erwachsenen (und Kindern) an Kalorien, Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium.
Der Tagesbedarf variiert je nach Geschlecht, Alter und körperlicher Aktivität. Zum Beispiel hat ein Mann einen höheren Nährstoff- und Kalorienbedarf als eine Frau.
Empfohlene GDAs | Frauen | Kinder (5-10 Jahre) |
---|---|---|
Brennwert (kcal) | 2000 | 1800 |
Eiweiß (g) | 50 | 24 |
Kohlenhydrate (g) | 270 | 220 |
davon Zucker (g) | 90 | 85 |
Fett (g) | 70 | 70 |
davon gesättigte Fettsäuren (g) | 20 | 20 |
Ballaststoffe (g) | 25 | 15 |
Natrium (g) | 2,4 | 1,4 |
Das Betriebsgelände der Firma Zentis GmbH & Co. KG ist mit den Aufgaben seit Erschließung im Jahre 1917 gewachsen. Ständige Produktionssteigerungen machten eine Ausweitung des Betriebsgeländes erforderlich, welche aber bald an ihre Grenzen stieß.
So müssen wir heute auf begrenztem Raum modernste Produktionsanlagen unterbringen.
Darüber hinaus unterliegen wir, wie jeder lebensmittelherstellende Betrieb, strengen gesetzlichen und eigenen Hygieneregelungen sowie Sicherheitsauflagen (Unfallrisiken im Bereich Kochung/Abfüllung bei hohen Temperaturen, Rutschgefahr durch Nässe/Kondenswasser etc.).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns aus diesen Gründen nicht möglich ist, Besuchergruppen durch die Produktionsstätten zu führen und gleichzeitig die entsprechende Sicherheit für Gäste und die hohe Qualität unserer Produkte zu gewährleisten.
Einen Werksverkauf haben wir nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unseren Personalverkauf auf der Jülicher Straße in Aachen zu besuchen.
Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.45 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr.
Ein Vertrieb und Versand von kleineren Mengen ist leider nicht vorgesehen.
So kontaktieren Sie uns
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen auch per Post, Telefon und E-Mail Rede und Antwort.
Zentis GmbH & Co. KG
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